Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Die Baugenehmigung folgt in Deutschland grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauämter, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, danach wird ein Bauantrag eingereicht und fachlich geprüft, und am Ende entscheidet die Behörde über die Genehmigung. Grundlage dafür ist die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO), die das Verfahren als Rahmen beschreibt. In der Praxis sehen Bauanträge jedoch nicht überall exakt gleich aus, weil jedes Bundesland seine eigenen Regeln in der Landesbauordnung festlegt. Ein wichtiger Unterschied zwischen den Bundesländern betrifft den Umfang verfahrensfreier oder genehmigungsfreier Vorhaben. Was in einem Bundesland ohne Genehmigung umgesetzt werden darf, kann in einem anderen Bundesland an strengere Voraussetzungen geknüpft sein oder doch ein Genehmigungsverfahren auslösen. Auch die Frage, wer einen Bauantrag einreichen darf, wird je nach Landesrecht unterschiedlich geregelt: In vielen Fällen sind nur bestimmte Personen oder Berufsgruppen bauvorlageberechtigt, damit die Unterlagen fachgerecht sind. Hinzu kommt die konkrete Ausgestaltung der Schritte: Welche Unterlagen in welcher Form erforderlich sind, wie lange die Behörde für einzelne Prüfungen braucht und ob digitale Antragswege verfügbar sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Einige Länder bieten inzwischen vollständig oder teilweise digitalisierte Verfahren an, andere setzen stärker auf klassische Antragstellung. Für Bauherr:innen bedeutet das: Der grundsätzliche Ablauf ist vergleichbar, aber die Details müssen immer nach den Vorgaben des zuständigen Landesrechts ausgerichtet werden. Wichtig für die Planung: Vor dem Einreichen des Bauantrags lohnt sich ein Blick in die landesspezifischen Regelungen. So lässt sich früh klären, ob ein genehmigungspflichtiges Verfahren erforderlich ist, welche Unterlagen erwartet werden und welche Anforderungen das Bauamt im konkreten Fall prüft. Das reduziert Rückfragen und verhindert Verzögerungen, die entstehen, wenn Unterlagen erst nachträglich angepasst werden müssen. Der Ablauf bleibt aber in der Logik gleich: Planungsrecht prüfen, Antrag stellen, Prüfung durch die Behörde, Entscheidung. Ob und wie stark sich Bundesländer dabei in einzelnen Punkten unterscheiden, entscheidet sich im Detail über die jeweilige Landesbauordnung. Wer ein Bauvorhaben vorbereitet, sollte deshalb nicht nur die allgemeine Verfahrensbeschreibung betrachten, sondern gezielt die Regeln des Bundeslands heranziehen, in dem das Grundstück liegt.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Fürth
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Fürth. Der digitale Bauantrag läuft bayernweit über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Stelle weiterleitet.
Zum BayernPortal (Ortssuche)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Bayern
In Bayern sollten Bauherren früh klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder ob es als verfahrensfrei umsetzbar bleibt. Gerade bei kleineren Maßnahmen lohnt sich ein genauer Blick in die landesrechtlichen Vorgaben, weil der Begriff „verfahrensfrei“ nicht automatisch bedeutet, dass keinerlei Anforderungen gelten. Achten Sie außerdem auf die vollständigen Unterlagen für den Bauantrag: Je besser die Planunterlagen aufeinander abgestimmt sind, desto reibungsloser verläuft die Prüfung durch die zuständigen Stellen. Im Zweifel hilft eine frühzeitige Rückfrage beim Bauamt.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Fürth.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.